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Fehlerhafte Schweißdrüsenentfernung: 20.000,00 €

23.04.2014

Die am 15.06.1977 geborene Mandantin ließ am 18.05.2012 in der Schönheitsklinik eine Schweißdrüsenabsaugkürretage beidseits unter den Achseln durchführen.Es war geplant, dass 90 % der Schweißdrüsen unter beiden Unterarmen entfernt werden sollten. Postoperativ stellte die Mandantin fest, dass der rechte Arm taub und nicht mehr zu bewegen war. Erst nach mehreren Tagen legte sich dieses Taubheitsgefühl.

Die Mandantin hatte der Klinik vorgeworfen, die Schweißdrüsenabsaugkürretage beidseits am 18.05.2012 behandlungsfehlerhaft durchgeführt zu haben, ebenso die Nachbehandlung. Aufgrund der fehlerhaften Nachbehandlung habe sich eine erhebliche Entzündung unter beiden Achseln ausgebildet. Die Mandantin musste in einer Hautklinik in Bochum mehrfach ambulant nachbehandelt werden. Es besteht ein Zustand nach Wundheilungsstörung mit narbigen Kontrakturen unter beiden Achseln beidseits. Die nachbehandelnde Klinik hat wegen der ausgeprägten narbigen Kontrakturen, die eine vollständige Anhebung der Arme nicht möglich machen, eine komplette Resektion der Narben mit nachfolgender Deckung durch einen dorsalen Latissimuslappen angeraten. Die Operation steht noch aus.

(Landgericht Dortmund, Vergleichsbeschluss vom 04.04.2014, AZ: 4 O 69/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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