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Fehlerhafte Übergabe für Flugtransport: 5.000,00 €

04.02.2014

Nach stationärer Behandlung in der Heilbronner Klinik sollte er am 07.04.2008 mittels Hubschraubers heimatnah in die Rehabilitationsklinik verlegt werden. Er wurde dem Krankentransport auf dem Weg zum Flughafen nicht intubiert übergeben. Während des Transportes kam es zu erheblichen Komplikationen aufgrund der fehlenden Intubation, so dass die Sauerstoffsättigung für einen Zeitraum von 30 - 40 Sekunden unter 86 % absank. Der Sachverständige hatte ausgeführt, dass es behandlungsfehlerhaft war, den Patienten nicht intubiert an den Krankentransport zu übergeben. Hierdurch sei es zu der Komplikation auf dem Weg zum Flughafen gekommen. Die Sättigung bis 86 % habe sich aber nicht gesundheitsschädigend auf den Mandanten ausgewirkt. Allerdings sei es durch die mehrfachen Intubationsversuche im Krankenwagen zu einer Schwellung des Kehlkopfes gekommen. Diese sei auch noch Tage später vorhanden gewesen.

(Landgericht Heilbronn, Vergleichsbeschluss vom 07.01.2014, AZ: 1 O 59/11 Bm)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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