E-Mail 02303 9830-811

Meniskusschaden übersehen: 7.500,00 €

21.03.2014

Nach dem OP-Bericht sollte sich eine Innenmeniskusrissbildung in der mittleren und der hinteren Portion befunden haben. Der Meniskus sei arthroskopisch geglättet worden. Da die Mandantin weiterhin über Beschwerden beim Gehen klagte, wurden ein Jahr später MRT-Aufnahmen gefertigt. Diese zeigten im Bereich des Meniskushinterhorns einen horizontalen Einriss, der nach körperfern zur tibialen Gelenkfläche ausstrahlte. Es wurde die Indikation zur operativen Revision gestellt. Am 24.03.2011 wurde die Arthroskopie durchgeführt. Es fand sich ein Nachreißen des Innenmeniskus im Bereich der mittleren Zirkumferenz. Damit stand nach Bewertung des Sachverständigen fest, dass offensichtlich bei der Operation vom 24.03.2011 eine Glättung, jedoch nicht eine Resektion des zerstörten Meniskusanteils durchgeführt worden war. Die Operation habe weder von Seiten der Dokumentation noch von Seiten des objektivierten MRT-Befundes ein ausreichendes Maß erreicht. Aus diesem Grunde sei die Nachoperation am 25.10.2012 notwendig geworden.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
Zurück...