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MRSA-Infektion: 40.000,00 €

07.02.2014

Das Abstöpseln der Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen war nach Aussage des medizinischen Sachverständigen grob behandlungsfehlerhaft. Dadurch sei es zur Infektion mit den MRSA-Keimen gekommen. Der Sachverständige bestätigte: Die Einstichstelle der Kanüle sei eine Eintrittspforte für Keime. Der Behandlungsfehler könne zur Infektion mit den Komplikationen geführt haben (monatelange heftige Schmerzen, Abszess im Bereich der Lendenwirbelsäule, der operativ versorgt werden musste). Da der grobe Behandlungsfehler zu einer Beweislastumkehr zwischen dem Verstoß gegen die Hygienevorschriften und dem eingetretenen Schaden führe, müsse der Kläger eine weitere Ursächlichkeit nicht beweisen.

(OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, AZ: 26 U 62/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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