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Hinreichende Erfolgsaussicht

Ihre Rechtsschutzversicherung muss Ihnen eine Kostenzusage bei entsprechendem Versicherungsschutz erteilen, wenn die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Diese hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn Ihr Standpunkt nach dem Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen zumindestens vertretbar ist. Es reicht aus, wenn die von Ihnen beabsichtigte Rechtsverfolgung von schwierigen Rechts- oder Tatfragen abhängt. Wollen Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus wegen eines Behandlungsfehlers verklagen, können Sie sich auf einen laienhaften Vortrag beschränken, der ein fehlerhaftes Verhalten des Arztes wegen der körperlichen oder psychischen Folgen nahelegt. Von Ihnen kann keine genaue Kenntnis der medizinischen Abläufe erwartet werden. Sie sind auch nicht verpflichtet, sich medizinisches Wissen anzueignen. Wichtig ist: Ihr Rechtsschutzversicherer darf bei der Prüfung, ob er Ihnen eine Kostenzusage für Ihren Fall erteilt, nicht eine eigene vorweggenommene Beweiswürdigung vornehmen und Ihren Fall durch einen Sachbearbeiter prüfen. Sie sollten aber in jedem Fall die Einholung der Kostenzusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einem Anwalt überlassen, damit es keine Probleme mit der Deckungszusage gibt.