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Ummeldekosten

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall total beschädigt, müssen Sie Ihren alten PKW abmelden und einen neuen Pkw anmelden. Diese Kosten für die Abmeldung des alten Fahrzeuges und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges sind vom Unfallgegner zu erstatten. Die Kosten müssen allerdings konkret nachgewiesen werden, Ummeldekosten sind nicht fiktiv zu ersetzen.