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Produkthaftung

Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) können Sie Ersatz für Schäden verlangen, die Ihnen durch fehlerhafte Produkte an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen entstehen; § 1 Absatz 1 ProdHaftG. Ein Produkt ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität; § 2 ProdHaftG. Das Produkt hat einen Fehler, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere Darbietung und bestimmungsgemäßen Gebrauchs, nicht die Gewähr für die erforderliche Sicherheit bietet; § 3 ProdHaftG. In diesem Fall haftet der Hersteller des fehlerhaften Produktes. Neben dem Anspruch aus Produkthaftung (§ 1 ProdHaftG) können Sie den Hersteller im Rahmen der allgemeinen Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB in Anspruch nehmen.