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Aufklärung

Vor einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation müssen Sie als Patient über die mit einem medizinischen Eingriff verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Das heißt: Ihnen muss vom Arzt mitgeteilt werden, welcher Eingriff für Sie aus medizinischer Sicht infrage kommt und welche Risiken für Sie persönlich daraus entstehen können (Art der Behandlung oder des Eingriffs, Erfolgsaussichten, Risiken und auch mögliche Alternativen der Behandlung mit wesentlich anderen körperlichen oder psychischen Belastungen). Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Aufklärung, ist der Eingriff, auch wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird, rechtswidrig. Sie können ohne vorherige richtige Aufklärung nicht wirksam in den Eingriff einwilligen. Der Arzt haftet für sämtliche Folgen des Eingriffs, auch wenn der Eingriff völlig fehlerfrei und nach dem fachärztlichen Standard durchgeführt wurde, wenn sich ein eingriffstypisches Risiko bei Ihnen verwirklicht.