E-Mail 02303 9830-811

Reitbeteiligung

Bei einer Reitbeteiligung teilt sich der Pferdehalter ein Pferd gegen Gebühr mit einem anderen Reiter. Diese andere Reiter (Reitbeteiligter) kümmert sich zeitweise um das Pferd, pflegt und reitet es. Dafür zahlt er dem Pferdehalter einen bestimmten Geldbetrag. Wichtig für den Reitbeteiligten ist: In bestimmten Fällen wird die Reitbeteiligung als halterähnlich eingestuft. Das heißt: Der Reitbeteiligte kann wie der Pferdehalter selbst für Schäden haften, die das Pferd verursacht. Kommt der Reiter durch ein Verhalten des Pferdes zu Schaden, schließt die Haftpflichtversicherung häufig ihre Haftung aus. Der Halter kann dann nur persönlich in Anspruch genommen werden. Ist dieser vermögenslos, besteht auch bei schwersten Schäden kaum eine Möglichkeit, die Ansprüche durchzusetzen. Viele Tierhalterversicherungen bieten deshalb die Möglichkeit, eine Reitbeteiligung unkompliziert in den Vertrag der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit einzubeziehen. Sollte also Ihr Kind eine Reitbeteiligung haben, sollten Sie als Erziehungsberechtigte dringend abklären, dass die Pferdehalterhaftpflichtversicherung das Gast-/Fremdreiterrisiko sowie die Reitbeteiligung mit umfasst und bei einem Unfall auch für Ihr Kind zahlt.